 |
in der Regel leistet jeder Handwerker eine gute Arbeit.
Sollten Sie sich trotzdem einmal unsicher sein, ob die Qualität

stimmt, ist es hilfreich das Urteil eines Gutachters zu erhalten.

Wenn Sie mit einer handwerklichen Leistung nicht einverstanden sind oder diese als nicht fachgerecht erbracht sehen bzw.

erworbenes Material fehlerhaft ist, gebe ich Ihnen die Möglichkeit, mich als öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen

des Handwerks mit der Begutachtung der Sachlage zu beauftragen.

Als Sachverständiger kann ich auch gutachterliche Aussagen zu ortsüblichen Preisen darlegen. |
|
Privatpersonen, Bauherren, Handwerker, Gerichte oder Behörden können mich als Öffentlich bestellten und vereidigten

Sachverständigen für gutachterliche Tätigkeiten beauftragen und tun dieses auch.

Darüber hinaus bürgt die öffentliche Bestellung und Vereidigung für Unabhängigkeit, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit bei

der Gutachtenerstattung.

Hinweis:
Die Sachverständigenleistungen sind kostenpflichtig.

Die Vergütung sowie die zu beantwortenden Fragen sind vor der Auftragserteilung zu vereinbaren. |
|